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Tue Gutes!  Sei dabei!

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Wie alle Stiftungen ist auch die Hülsenstiftung auf Zuwendungen durch Bürger angewiesen. Wenn wir wollen, dass die Hülsenstiftung noch lange Zeit etwas bewegen und gemeinnützige Aufgaben fördern soll, können wir zu Lebzeiten, aber auch im Todesfall unseren Beitrag dazu leisten. 


ETWAS GUTES HINTERLASSEN!
Ein tröstlicher Gedanke zudem, dass unser Wirken und unser Einsatz noch lange nach unserem Tod unvergessen und mit der Geschichte unserer Gemeinde Neuenkirchen verbunden bleibt. Es ist sinnvoll, seinen Nachlass frühzeitig zu klären. Das Testament regelt unseren Nachlass, bestimmt wer Erbe ist und wer darüber hinaus über ein Vermächtnis mit Teilen des Nachlasses versehen werden soll. 

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Kontakt
c/o Martin Brinkmann
Mühlenweg 21
49586 Neuenkirchen
E-Mail: m.brinkmann(at)huelsenstiftung.de
Tel.: 05465 400

Bankverbindung
Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN: DE69 2655 1540 0050 0036 23

VR-Bank eG Osnabrück Nordland
IBAN: DE09 2656 7943 0185 5492 00

 

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