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Die Hülsenstiftung!
Die Idee zur Gründung einer Bürgerstiftung entstand u. a. aus dem Arbeitskreis „Neuenkirchen in Bewegung“, in dem sich engagierte Bürger sowie Vertreter der verschiedenen Institutionen mit Fragen zur allgemeinen Verbesserung der Situation in unserer Gemeinde beschäftigten.
Eine Stiftung ist eine durch Stiftungsakte errichtete Institution. Sie erhält ihr Stiftungskapital durch Zuwendungen (Schenkungen) der Stifter und setzt dieses für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke ein. Das eingezahlte Stiftungsvermögen muss ungeschmälert erhalten bleiben.
Neben der Möglichkeit, die Stiftung durch Spenden oder Zustiftungen finanziell zu unterstützen, bietet sich interessierten Personen auch die Gelegenheit, durch Engagement in der Hülsenstiftung und den von ihr initiierten oder geförderten Projekten als Zeitstifter aktiv mitzuwirken.
Die Gremien der Stiftung sind:
- Stifterversammlung
- Kuratorium
- Stiftungsvorstand
Die Stifterversammlung setzt sich aus allen Stiftern und Zustiftern zusammen. Die Mitarbeit in den Gremien erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich.
Die Hülsenstiftung Bürger für Bürger in Neuenkirchen wurde am 25. August 2008 durch Unterzeichnung der Gründungsurkunde und Satzung errichtet.